Überweisung zur Abteilung Präventive Zahnmedizin & Kinderzahnheilkunde

Wir freuen uns über Überweisungsbegehren und würden darum bitten auf der Überweisung die Diagnose bzw. das klinische Problem klar zu formulieren, z. B. „Erbitte Behandlungsübernahme des Patienten aufgrund geringer Kooperation / ECC / MIH / Frontzahntrauma“.

Bitte geben Sie dem Patienten bereits angefertigte Röntgenbilder mit oder senden diese digital (möglichst vorab) an zzmk-rad AT uni-greifswald.de.

(Zahn)Medizinische Behandlungen dürfen rechtlich nicht als Auftragsarbeit erfolgen. Sie bedürfen einer strikten Indikationsstellung, für die der Behandler und NICHT der Patient/Eltern bzw. der Überweiser haften. Daher ist es erheblich sinnvoller, die Patienten z.B. zur „Weiterbehandlung aufgrund von geringer Kooperation bei Füllungstherapie“ zu überweisen, was für den spezialisierten Weiterbehandler ein adäquates Abwägen mit den Patienten ermöglicht. Konkrete Überweisungsbegehren wie „Narkose“, „Lachgasbehandlung“ oder „Extraktion von 75 & 85“ sind dagegen nicht zielführend, da die häufig nur vom Spezialisten in Erwägung gezogenen Alternativtherapien damit nicht offen gehalten werden.

Die Abteilung für Präventive Zahnmedizin & Kinderzahnheilkunde des Zentrums für ZMK Greifswald verfügt über Spezialisten, die in Verhaltensformung und kindgerechter Kommunikation, sowie in der Lachgassedierung trainiert sind und denen es sehr häufig gelingt, die Zahnarztangst der kleinen Patienten abzubauen und die nötige Kooperation für eine Zahnbehandlung herzustellen. Dies hat vorrangig vor einer Narkose stattzufinden, irritiert aber einige Eltern, die zur „Narkose“ kommen wollten.

Nach abgeschlossener Behandlung werden die Patienten selbstverständlich wieder an Sie verwiesen.

Ihr Team der Abteilung Präventive Zahnmedizin & Kinderzahnheilkunde