Zahnärztliche Behandlung & SARS-CoV-2
Liebe Patienten,
zu Ihrem und unserem Schutz haben wir unsere Behandlungsabläufe ein wenig verändert, um den allgemeinen Vorgaben der Infektionsprophylaxe zu genügen. Diese möchten wir Ihnen an dieser Stelle erläutern:
Begleitpersonen, die ein Kind oder einen pflegebedürftigen Patienten zu einem Termin in unserem Haus bringen, müssen ebenfalls den Fragebogen ausfüllen sowie die Temperaturmessung vornehmen lassen.
Innerhalb der Zahnklinik besteht eine Maskenpflicht, die Sie bspw. schon vom Einkaufen her kennen. Sobald Sie auf unserem Behandlungsstuhl sitzen, können Sie diese natürlich absetzen.
Im Wartebereich haben wir die Sitzgelegenheiten durch Absperrungen sichtbar eingeschränkt, so dass auch dort der Mindestabstand gewahrt wird. Wir bemühen uns natürlich auch im Gegenzug, Ihre Wartezeit so kurz wie möglich zu halten.
Wenn Sie dann auf dem Behandlungsstuhl sitzen, werden Sie vor Behandlungsbeginn aufgefordert, mit einer Mundspüllösung für eine halbe Minute zu spülen. Auf diese Weise reduzieren wir die gesamte Keimlast in Ihrer Mundhöhle.
Die Anwendung von Ultraschallgeräten haben wir stark reduziert, so dass wir Zahnreinigungen derzeit hauptsächlich manuell durchführen, um den entstehenden Spraynebel weitestgehend zu reduzieren.
Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns bitte darauf an.