Weiterbildung

Nach Abschluss des Zahnmedizinstudiums haben die Absolventen die Möglichkeit, in unserer Zahnklinik sich weiterzubilden, wissenschaftlich zu arbeiten und verschiedene Qualifikationen zu erwerben: Fachzahnarzt, Master, Promotion.

Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erfolgt nach der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 02. Juli 2011.

Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie beträgt mindestens vier Jahre. Vor Beginn der fachspezifischen Tätigkeit muss ein allgemeinzahnärztliches Jahr realisiert werden. Die fachspezifische Weiterbildung beträgt mindestens drei Jahre.

Folgende Zeiten und Ausbildungsstätten werden anerkannt:

  • Eine Weiterbildung in kieferorthopädischen Abteilungen an Medizinischen Hochschuleinrichtungen wird für die Dauer von 3 Jahren anerkannt.
  • Eine fachspezifische Weiterbildung entweder in einer anderen zugelassenen Einrichtung oder in einer Praxis mit einem ausbildungsberechtigten Facharzt für Kieferorthopädie wird für die Dauer von 2 Jahren anerkannt.

Weiterhin ist zu beachten, dass

  • die dreijährige Weiterbildung nicht an mehr als zwei Weiterbildungsstätten abgeleistet wird
  • und dass, mindestens 2 Jahre durchgehend an einer Weiterbildungsstätte gearbeitet wird.

Die Weiterbildung auf dem Fachgebiet der Kieferorthopädie umfasst die Ätiologie und Genese der Gebissfehlbildungen, die kieferorthopädische Diagnostik einschließlich kephalometrischer Untersuchungen mittels Fernröntgenaufnahme sowie die Therapie nach anerkannten Behandlungsmethoden.

Die Poliklinik für Kieferorthopädie orientiert sich bei der Strukturierung der Weiterbildung an den „Guidelines for the UK three-year training programmes in orthodontics for specialty registrars“

Die Weiterbildungsordnung kann online bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern abgerufen werden.

Die Weiterbildung endet mit einer Prüfung. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der Zahnärztekammer. Neben der planmäßig absolvierten Zeit der Weiterbildung muss eine Dokumentation über 100 selbst behandelte Fälle eingereicht werden und 5 der gut dokumentierten Behandlungen sollen dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden.